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Staatliche Beihilfe

AF GLOBAL SRL
Informationen gemäß Art. 1, Absatz 125, des Gesetzes vom 4. August 2017 n. 124 Jahr 2020
Wie von der Kunst vorgesehen. Gemäß Artikel 1, Absatz 125 des Gesetzes 124/2017 erklärt unser Unternehmen „Af Global srl“, CF 04327730612, staatliche Beihilfen und/oder De-minimis-Beihilfen erhalten zu haben, die im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 1 aufgeführt sind. 52 des Gesetzes 234/2012, auf das Bezug genommen wird und das unter folgendem Link eingesehen werden kann
https://www.rna.gov.it/RegistroNazionaleTrasparenza/faces/pages/TrasparenzaAiuto.jspx